Sie können sich zu Beginn mit der Handy-Signatur anmelden. Dadurch werden Ihnen, im Falle einer neuerlichen Antragstellung, Ihre persönlichen Daten bereits zur Verfügung gestellt und müssen nicht neuerlich ausgefüllt werden. Durch Auswahl „Ohne Unterschrift“ können Sie jedoch auch ohne Anmeldung fortfahren.
Gem. § 40 der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien besteht die Möglichkeit das aktuelle Familieneinkommen zu berücksichtigen, wenn sich dieses um mindestens 30% gegenüber dem Kalenderjahr reduziert hat, das der Einkommensbeurteilung eines Antrages zugrunde liegt.
Aufgrund der COVID-19 Situation hat die NÖ Landesregierung mit 30.März 2020 beschlossen, dass diese Regelung bereits bei einer Einkommenseinbuße von mindestens 10% angewendet werden kann.
Gem. § 40 Abs. 2 der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien ist diese Ausnahmeregelung vom 16. März 2020 bis 31.Dezember 2020 gültig.