In der Förderaktion "Sicheres Wohnen" wird sowohl der mechanische Einbruchschutz als auch die elektronische Absicherung von Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern sowie Wohnungen gefördert.
Für diesen Online-Antrag ist die vollständig ausgefüllte und unterfertigte Beilage "Sicheres Wohnen" Voraussetzung. Bitte laden Sie die Beilage herunter
http://www.noe.gv.at/sichereswohnen-antrag.
Diese Beilage ist vom ausführenden Unternehmen zu bestätigen und diesem Online-Antrag anzuschließen.
Für den Bezug der Förderung ist im geförderten Gebäude der Hauptwohnsitz erforderlich.